Hallo!
Ja, so wie auf dem Plan wird es angeschlossen!
Nochmal das kleine ein-mal-eins der Sondersignalanlagen :
Gültig ( Fahrzeuge mit Minuseintastung ) ohne Gewähr für die Anlagen RTK 3..3-SL und 4SL sowie für die Klangfolgesteuergeräte von HELLA :
86 = + Spannung
84 = + Spannung, zum Einschalten der RKL
84a = erste bzw. linke RKL
84b = Kontrolleuchte linke RKL
84c = zweite bzw. rechte RKL
84d = Kontrolleuchte rechte RKL
85c = - Spannung, zum Einsschalten des Akustischen Signals
Zusatz für die RTK 3...4 SL :
b6 = an Masse, Stadt-Signal
b6 = nicht an Masse, Land-Signal
Zusatz für Klangfolgesteuergeräte HELLA Serie 5 AB 003 188 - 0xx und 5 AB 005 944 - 0XX :
71 = + Spannung
71a = Starktonhorn tief
71b = Starktonhorn hoch
KE = Klangfolgeveriegelung, kann aufgehoben werden durch Anlegen von Masse ( 31 )
Drauf zu achten ist auch, ob die Fahrzeuge Minuseintastung haben!? D.h. Welcher Batteriepol auf Masse gelegt ist, die meisten Europ. Fahrzeuge haben Minuseintastung, also Minuspol liegt auf Masse!!
Empfehlendswert ist auch, alle zusätzlichen Verbraucher ( Blaulicht, Funk, event. Scheinwerfer ) an eine Zusatz bzw. Zweitbatterie anzuschließen, um ein versehentliches Leerziehen der Fahrzeugbatterie zuvermeiden. Die Fahrzeug oder auch Starterbatterie ist für ein ständiges Laden und Entladen ungeeignet, dadruch verkürzt sich die Lebenszeit enorm! Man sollte beachten, das man keine herkömmliche " Starterbatterie " aus dem KFZ-Zubehör verwendet, sondern sog. spezielle " Arbeitsbatterien ", die für ein ständiges Laden und Entladen auch ausgelegt sind. Die Batterien müssen natürlich im Ruhezustand ( Motor aus ) von einander getrennt sein, dies erreicht man durch einen sog. Batterietrennschalter oder Hochlastrelais mit einer Belastbarkeit von mind. 75 A, welches beim Laufen des Motors die Batterien zwecks Aufladen der Zweitbatterie zusammenschaltet! Das Steuerkabel kann man dafür i.d.R. an der Batteriekontrolleuchte im Amarturenbrett entnehmen ( fast immer hellblaues Kabel ). Jetzt ist es auch möglich, die Zusatzbatterie während des Parkens von Außen durch ein extern Ladegerät zu Puffern, oder man baut ein Ladegerät fest im Fahrzeug ein, und versorgt es von außen mit Strom z.b. 220V!
Ein allgemeiner Irrglaube ist, das das Ladegerät die Starterbatterie lädt! Dies ist i.d.R. nicht so, ist aber auch nicht Notwendig, wenn alle Zusatzverbarucher über die Zusatzbatterie angeschlossen sind!
Alles ohne Gewähr auf eigene Verantwortung !!
Merksatz :
Alle Serienmäßig vorhandenen Verbraucher, sind an der Starterbatterie. Alle Zusätzlichen Geräte und Anlagen gehören an die Zusatzbatterie!
So, jetzt hab ich etwas ausgeholt, aber das sollte alle Fragen klären!?
MfG