Hy,

nein die Fahrzeuge gehören dem Blutspendedienst und sind auch auf diesen Zugelassen. Sie gehören nicht dem Rettungsdienst an. Leider habe ich nur für das Land NRW einen entsprechenden Erlass gefunden (RdErl. des Ministers für Wirtschaft, Mittelstadt und Verkehr - IV/A 2-21-31/20-22-38-28/84, des Innenministers - V/B 4.422 - 01 - und des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales -VC1-0713-39 - vom 9.7.1984, zuletzt geändert am 11.02.1987) in dem etwas entsprechendes steht.

Mfg
CJ