Natürlich, steht alles in Anlage 2!
Natürlich, steht alles in Anlage 2!
Dann liegt mir eine andere Anlage 2 vor, als Dir.
Ich habe lediglich folgende Angaben gefunden:
83 Krankenkraftwagen — Typ C (RTW) — RD
84 Krankenkraftwagen — Typ C (RTW) — RD temporär
85 Krankenkraftwagen — Typ C (Rettungstransportwagen) — EE San
Damit erklärt sich mir nicht, wie genau die Abstufungen definiert sind. Was heißt z. B. "temporär" konkret?
Gedacht war mal bei der Umstellung auf Digitalfunk, und der damit verbundenen OPTA-Kennung, beim Funkrufnamen auf z.B. 17/83/1 für den ersten RTW der Wache 17 umzustellen.
Bei der Umstellungsidee dachte man - bei der 84 - mal an Mehrzweckfahrzeuge, also z. B. das Fzg fährt Montags, Mittwochs und Freitags als xx-85 (KTW), Dienstags als xx-84 (Temporär-RTW) und Donnerstag als xx-81(NAW).
Aaaaber:
- fährt das Fzg Dienstag meist als "normaler RTW" xx-83 weil es einfacher für die Lst-Disponenten ist
- der Digitalfunk wird auch in Niedersachsen noch sehr laaaaaaaange nicht (flächendeckend im Wirkbetrieb) eingeführt (technische Probleme, Stichwort: DAU-Verteilung/Funkschatten)
- ist daher in Niedersachsen die neue Kennung noch lange nicht flächendeckend
- daher RTW immernoch: xx-4x (also 41=erster RTW der Wache, xx-42 der zweite RTW, xx-43 der dritte usw,)
- KTW dann xx-51 bis xx-59,
- NEF=xx-31 (Haupt-NEF) xx-32 und xx-33 (die beiden Ersatz-/Reserve-NEF)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
So ungefähr hatte ich mir das gedacht, aber gibt es dafür auch was Schriftliches, eine Art Umsetzungsverordnung zum Erlass?
OT: In S-H hat man übrigens die neuen Rufnamen, die zwingend erst im Digitalfunk erforderlich wären, auch schon für den Analogfunk übernommen, um die Migration zu erleichtern.
Es gibt eine Powerpoint zur Umsetzung in NDS: http://www.feuerwehrschulen.niedersa...download/62636
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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