So ungefähr hatte ich mir das gedacht, aber gibt es dafür auch was Schriftliches, eine Art Umsetzungsverordnung zum Erlass?

OT: In S-H hat man übrigens die neuen Rufnamen, die zwingend erst im Digitalfunk erforderlich wären, auch schon für den Analogfunk übernommen, um die Migration zu erleichtern.

Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Bei der Umstellungsidee dachte man - bei der 84 - mal an Mehrzweckfahrzeuge, also z. B. das Fzg fährt Montags, Mittwochs und Freitags als xx-85 (KTW), Dienstags als xx-84 (Temporär-RTW) und Donnerstag als xx-81(NAW).
Aaaaber:
  1. fährt das Fzg Dienstag meist als "normaler RTW" xx-83 weil es einfacher für die Lst-Disponenten ist