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Thema: Sonderrechte beim MTD?

  1. #1
    4/80/2 Gast

    Sonderrechte beim MTD?

    Hallo,

    ich habe gehört das Deutschland das einzige Land ist das noch
    Blutkonserven mit Wegerechten transportiert. Wie sieht es da mit
    der Rechtslage aus? Gelte ich bei so einem Transport als RD Fahrzeug?

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Ein Bluttransporter hat nach §§ 35 und 38 StVO Sonder- und Wegerechte und die müssen nunmal mit einem blauen Blinklicht gekennzeichnet werden!

    Wie heißt es da so schön:

    §35, Satz 5a:
    "Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, höchste Eile geboten ist, um Menscheleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    §38, Satz 1 StVO:
    "Blaues Blinklicht... mit dem Martinshorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menscheleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,eine Gefahr... ."
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
    76440 Gast
    jaja, schön und gut, aber ist ein blutkonservenauto denn automatisch ein KFZ des rettungsdienstes ?!?

  4. #4
    CJCS Gast
    Hy,

    nein die Fahrzeuge gehören dem Blutspendedienst und sind auch auf diesen Zugelassen. Sie gehören nicht dem Rettungsdienst an. Leider habe ich nur für das Land NRW einen entsprechenden Erlass gefunden (RdErl. des Ministers für Wirtschaft, Mittelstadt und Verkehr - IV/A 2-21-31/20-22-38-28/84, des Innenministers - V/B 4.422 - 01 - und des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales -VC1-0713-39 - vom 9.7.1984, zuletzt geändert am 11.02.1987) in dem etwas entsprechendes steht.

    Mfg
    CJ

  5. #5
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Die Fzg. für den Konserventransport gehören oftmals nicht dem Rettungsdienst und auch nicht dem BSD. Es handelt sich dabei zumeist HiOrg-Fzg., die als Führungsfzg. des KatS. angemeldet sind.

    MfG

    brause

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