Hallo!

Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Der Wehrführer, als verantwortlicher Einsatzleiter und Fahrzeugführer, hat in dem geschilderten Fall den Vorschlag (die Lst ist der Dienstleister der Feuerwehr und nicht weisungsbefugt!) der Leitstelle mit der Polizei den EO abzustimmen - aus welchem Grund auch immer - nicht angenommen.
Bitte nicht einfach so schreiben, dass die LtS nicht weisungsbefugt ist, sondern darauf hinweisen, dass das bei euch so ist, da es durchaus andere Konstellationen in der Fw-Welt gibt...

Gruß
DaRake