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Thema: Rufgruppenwechsel Polizei

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  1. #1
    Registriert seit
    03.01.2005
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    Hallo,
    sorry aber in dem Fall so restriktiv zu handeln wäre schon sehr abwegig. Sofern in dem geschilderten Fall keine besondere Regelung zur Schaltung von Rufgruppen der Polizei vorgeschrieben ist und wie ja schon bemerkt wurde, auch ein dienstlicher Anlass vorlag, wäre ja eher das Verhalten des Einsatzleiters zu beanstanden.

    Im Sinne der Befehlskette wäre es natürlich besser, den Einsatzleiter auf den Vorschlag der Leitstelle nochmal im eigenen Funkkreis anzusprechen, bevor man die Abfrage bei der Polizei startet. Sagt er explizit "nein" ist dies auch zu befolgen.
    Andererseits diente die Anfrage in der Pol-Gruppe nur der reinen Informationsbeschaffung. Ich verbiete ja meiner Mannschaft an der Einsatzstelle auch nicht Beobachtungen, die evtl. meiner Befehlsgebung widersprechen könnten und zeitkritisch sind, direkt an die übrigen Einsatzkräfte weiterzugeben. Als verantwortlicher Einsatzleiter ist man ja noch nicht heilig, allwissend und bekommt auch nicht immer alles mit. Es ist ein schmaler Grat und verlangt vom Führungspersonal genauso Fingerspitzengefühl, wie von der ausführenden Mannschaft.
    Wenn jetzt "die Schaltung wird aufgezeichnet" das einzige Argument des Einsatzleiters ist, ist das schon ziemlich schwach.

    Stumpf "Befehl und Gehorsam" ist genauso sinnlos, wie ständige Diskussion mit Arbeitskreis und demokratischer Abstimmung. Es soll aber auch keiner seinen Verstand beim Anlegen der Einsatzkleidung am Spind weghängen. Das ganze hat aber auch mit Miteinander und vor allem gegenseitigen Vertrauen zu tun.

    Bis dann

    Dominic

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.652
    Es gibt da so eine "Dauer-Dienstanweisung": Niemand wechselt den Funkverkehrskreis, ausser die weisungsberechtigte Stelle (für die Fahrzeugbesatzung ist das der Fahrzeugführer) ordnet es explizit an! ...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
    Registriert seit
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    145
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Es gibt da so eine "Dauer-Dienstanweisung": Niemand wechselt den Funkverkehrskreis, ausser die weisungsberechtigte Stelle (für die Fahrzeugbesatzung ist das der Fahrzeugführer) ordnet es explizit an! ...
    Für den Bereich Funkverkehr obliegt es auch in Zeiten des Digitalfunks der Leitstelle. Damit ist dem hier durchgeführten Rufgruppenwechsel nichts hinzuzufügen.

    Und zu dem vom Wehrführer verbockten Einsatz und den surrealen Drohungen der Beurlaubung etc. möchte ich mich nicht weiter auslassen.... ;-P
    Gruß,
    Borsti

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