
Zitat von
AkkonHaLand
Der Wehrführer, als verantwortlicher Einsatzleiter und Fahrzeugführer, hat in dem geschilderten Fall den Vorschlag (die Lst ist der Dienstleister der Feuerwehr und nicht weisungsbefugt!) der Leitstelle mit der Polizei den EO abzustimmen - aus welchem Grund auch immer - nicht angenommen.