Ja, das ist bei der Mehrzahl der Rettungsleitstellen der Fall. Allerdings sind sie in Fragen der Funkabwicklung etc. allen Einsatzkräften gegenüber weisungsbefugt, ein Rufgruppenwechsel sollte durch diese Befugnis abgedeckt sein.
Ja, das ist bei der Mehrzahl der Rettungsleitstellen der Fall. Allerdings sind sie in Fragen der Funkabwicklung etc. allen Einsatzkräften gegenüber weisungsbefugt, ein Rufgruppenwechsel sollte durch diese Befugnis abgedeckt sein.
Gruß,
Borsti
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