Hallo!
Da ist schonmal ein Definitionsfehler bei dir.
Die BnetzA gibt auf Antrag und bei Stattgabe eine Einzelgenehmigung aus.
Diese Einzelgenehmigung ist dann im Schrifttext weiter definiert.
Eine Einzelgenehmigung kann beispielsweise ausgestellt werden auf:
- Einen Einzelnen Betreiber (Firmeninhaber, Behörde, Ortsgruppe)
- Eine Funkanlage (wobei diese auch aus mehreren Funkgeräten die eine Anlage bilden bestehen können - Beispiel: RS2 aus 2 FuG= Eine Funkanlage)
- Ein Funknetz (bestehend aus mehreren Mobilen, beweglichen und festen Stationen)
Man sollte also diese "Einzelzuweisung" definieren als "Einzelfall-Zuweisung".
Diese Einzelzuweisung definiert ebenso die Frequenz oder die Frequenzen die genehmigt werden.
Das müssen nicht immer einzelne Kanäle sein.
Beispiele:
- See- und Binnenfunk werden immer die kompletten Frequenzbereiche zugewiesen.
- Flugzeugen und Piloten werden die kompletten Flugfunk-Frequenzbänder zugewiesen.
- Betreibern von Funkmikrofonen+Intercom werden zeilweise mehrere 100MHz en Block zur freizügigen Kanalauswahl zugewiesen.
Und sinniger weise werden BOS-Berechtigten eben pauschal alle analogen BOS-Frequenzen zugewiesen.
Die bundesweite Rahmenbedingung des Procederes für den analogen BOS-Funk findest du in der Meterwellenrichtlinie.
Soweit ich mich erinnere war da mal definiert das die Beantragung zweigleisig erfolgen muss.
Einmal bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes sowie obendrein bei der BnetzA.
Wie das aber regional in den einzelnen Bundesländer gehandhabt wird, mag durchaus anders sein.
Es wäre nämlich durchaus effizienter wenn nicht jede kleine Wache gleichzeitig zwei Anträge abschickt, sondern eine übergeordnete Stelle das koordiniert.
Diese übergeordnete Stelle können Sachbearbeiter irgendwo in Landesbehörden oder Landesministerien sein. Im Falle von NRW wäre es die LZPD in Duisburg.
Im Digitalfunk ist die Sachlage klar:
Einziger zuständiger Ansprechpartner ist die für euch zuständige AS der BDBOS.
Soweit ich vermute hält sich bezüglich dem BDBOS-Nutzerteil (also alle untergeordneten Nutzer die nicht zur Infrastruktur des BDBOS-Netzes gehören) generell aus alles raus. Also Frequenz- und Standortkoordination wird komplett der BDBOS in Eigenregie und Eingenverantwortung überlassen.
Heißt: Was die BDBOS sagt, ist für euch Maßgeblich - und gerade was Feststationen angeht sind die Auflagen streng.
Im Extremfall kann es so weit gehen das Ihr für euren Funkraum eine BSI-Karte bekommt, aber nur ein HRT genehmigt bekommt.
MRT an Dachantenne ist heikel, FRT an Dachantenne ebenso.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser