Hallo,
ich weiss nicht, wie es in BaWü ist. In Niedersachsen sind in einigen Feuerwehrhäusern (meist Schwerpunktwehren) Funkräume. Die dortigen Geräte sind alle Mobilgeräte (mit einem Griff aus der Halterung zu entnehmen, nicht festgeschraubt). Rufnamen entweder der des ELW (xx-60) in der Halle oder Gerätehaus (xx-70) (wenn ein Gerät für das Gerätehaus genehmigt wurde (Schwerpunktwehr mit Standort ELW-2 als Lst-Ersatz)).

In der Regel können solche Fragen übrigens beim entsprechenden Sachbearbeiter des Landesinnenministeriums sach- und fachgerecht und vor allem: rechtssicher(!) beantwortet werden.