Hallo Wizard,
es kommt immer darauf an, wie es das jeweilige Bundesland geregelt hat. Ich kann nur für NRW sprechen und da ist es so, dass der Träger der örtlichen Feuerwehr (also die Kommunalverwaltung) entschieden darf, was geht und was nicht, davon ausgenommen sind bundesweite Standards. Die Datengruppe zu schalten bzw. schalten zu können obliegt also letztlich dem Wehrleiter, da er vom Rat mit dieser Aufgabe beauftragt wurde.
Gruss
Raffa