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Thema: Waffen/Munition/Sprengstoff im FW-Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Waffen/Munition/Sprengstoff im FW-Einsatz

    Hallo Kameraden !

    Hier eine Frage an die FW-Aktiven im Forum..

    Hat sich jemand von Euch schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie bei einem Kellerfeuer im Hause eines Jägers bzw. Sport- oder Böllerschützen vorzugehen ist, der unter Umständen "Wiederlader" ist, d.h. seine Munition selbst herstellt - und daher möglicherweise größere Mengen Schießpulver bzw. Munition im Keller hat ?!?

    Lt. Waffen bzw. Sprengstoffgesetz ist hier nämlich die Verwahrung nur in einem abgeschlossenen Schrank mit Stangenriegelschloss vorgeschrieben.

    Viele Wiederlader halten es für sinnvoller, den Zugriff auf Pulver für Unbefugte durch die Verwahrung in einem Klasse A Tresor (min 3mm Stahlblech und mehrere stabile Zuhaltungen) zu verhindern - und sind sich damit nicht bewußt, im Brandfalle eine potentielle Bombe zu schaffen, da sich das Pulver in einem "quasi" Druckbehälter befindet...

    Ein bekannter Büchsenmacher hat mir geraten, in jedem Fall aus solch einem Keller herauszubleiben...

    Wie würdet Ihr vorgehen ?!?

    Ich würde das Fluten des Kellers mit Mittelschaum erwägen, falls die gerechtfertigte Annahme besteht...

    bushfire

  2. #2
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    re

    Mit Schaum fluten würde ich auch!

    Ansonsten -- nix wie weg ;-))

    Nein aber is ne sehr brisante sache!

    Grüße

    Florian
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  3. #3
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    Kann ich mich nur anschließen. Du schickst ja auch keine Leute in ein Gebäude das einsturzgefährdet ist.

    Und : Es kann auch vorkommen, dass in einem Privathaus so Zeug gelagert ist. Bei uns im Ort ist so eins, das ist irgendson Sportschütze.
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  4. #4
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    re

    Is ja schon gut wenn man das vorher weiß!!

    Grüße

    Florian

    PS: In einer größeren Stadt weiß mans net immer :)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  5. #5
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    Jo..
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  6. #6
    Aircell Gast
    Wenn ein Sportschütze oder Jäger Schwarzpulver besitzt ist er verpflichtet, dies den Einsatzkräften mitzuteilen!

    Des weiteren muss der Lagerungsort entsprechend gekennzeichnet sein.

    Ausserdem macht man sich Strafbar, wenn man Schwarzpulver im Wohnhaus aufbewahrt!! Es muss in einem anderen Unbewohnten (!) Gebäude mit mindestens einem Fenster aufbewahrt werden. Der Raum muss an der Tür mit einem "Explosionsgefährlich"-Aufkleber versehen werden!

    Wenn das einer kontrolliert ist der jenige seinen Schein, der ohnehin mit vielen Auflagen versehen ist sofort los!!!

  7. #7
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    re

    Naja ich kann mich da noch an nen Einsatz erinnern wo jemand nen ganzen Keller voller Sylvesterböller in der Innenstadt hatte, wenns da gebrannt hätte ......
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  8. #8
    Aircell Gast

    Re: re

    Original geschrieben von Florian Feuerbaer
    Naja ich kann mich da noch an nen Einsatz erinnern wo jemand nen ganzen Keller voller Sylvesterböller in der Innenstadt hatte, wenns da gebrannt hätte ......
    ich hab hier auch noch ne Koffer voll stehen ;-) *lachlach*

  9. #9
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    re

    Nanana das hab ich net gelesen *ggg*

    Grüße

    Florian


    PS: Haste auch den Aufkleber auf dem Koffer und an der Tür? *bg*
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  10. #10
    Aircell Gast
    Na klar! ;-) Der Koffer steht Ordnungsgemäss in der verlassenen / unbewohnten halbruine neben an! Die hab ich extra dafür angemietet. Wenn der Koffer da hoch geht, ist kein grosser Verlust! ;-)



    P.S. War alles en Witz ;-) Ned, dass ich hier ins falsche Licht gerate... ;-)

  11. #11
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    re

    Klar Carsten wir glaube Dir alles!

    Grüße

    Florian


    PS: Ist das mit dem falschem Licht net schon zu spät? *fg*
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  12. #12
    Aircell Gast

    Re: re

    Original geschrieben von Florian Feuerbaer

    PS: Ist das mit dem falschem Licht net schon zu spät? *fg*
    N E I N ! ! ! ! ! ! ! WAS SOLL ICH JETZT MACHEN???? AHHHHHH!



    ;-) man sind wir doof ;-)

  13. #13
    Registriert seit
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    re

    *lol*


    Grüße

    Florian


    PS: Ich glaub wir sind ein "bischen" vom Thema abgewichen ;)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  14. #14
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    die aussage, dass ich in bewohnten gebäuden kein schwarzpulver lagern darf ist schlichtweg falsch!!!

    es kommt hierbei lediglich auf die menge an, die weiss ich aber nicht mehr auswendig, ist zulange her!

    schau aber gerne mal nach wenns sein muss.

    des weiteren ist auch die menge an nitropulver in bewohnten gebäuden beschränkt. hier ist die menge größer, da nitropulver langsam und kontrolliert abbrennt und nicht explosionsartig wie schwarzpulver.

    in garagen darf man das zeug gar ned lagern, in unbewohnten nebengebäuden ist dann die menge höher, aber ein aufkleber an der eingangstür ist definitv nicht vorgeschrieben, nur das behältnis (schrank oder kiste) wo das zeug drinnen ist muss dern explosivaufkleber dran haben.
    sonst könnte ich ja gleich eine anzeige in der zeitung aufgeben, wer so zeug haben will, braucht nur da einzubrechen...


    und der wiederladerschein ist schwer zu bekommen, das stimmt :-)
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  15. #15
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    4.425
    Hey Leute!

    @ Carsten & Florian Feuerbaer


    Vielleicht könnt ihr beim nächsten Mal einfach die Beiträge editieren oder mehrere Beiträge mit einem Satz einfach später löschen?

    Wäre ganz gut für die Forumkapazität!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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