die aussage, dass ich in bewohnten gebäuden kein schwarzpulver lagern darf ist schlichtweg falsch!!!

es kommt hierbei lediglich auf die menge an, die weiss ich aber nicht mehr auswendig, ist zulange her!

schau aber gerne mal nach wenns sein muss.

des weiteren ist auch die menge an nitropulver in bewohnten gebäuden beschränkt. hier ist die menge größer, da nitropulver langsam und kontrolliert abbrennt und nicht explosionsartig wie schwarzpulver.

in garagen darf man das zeug gar ned lagern, in unbewohnten nebengebäuden ist dann die menge höher, aber ein aufkleber an der eingangstür ist definitv nicht vorgeschrieben, nur das behältnis (schrank oder kiste) wo das zeug drinnen ist muss dern explosivaufkleber dran haben.
sonst könnte ich ja gleich eine anzeige in der zeitung aufgeben, wer so zeug haben will, braucht nur da einzubrechen...


und der wiederladerschein ist schwer zu bekommen, das stimmt :-)