Wenn ein Sportschütze oder Jäger Schwarzpulver besitzt ist er verpflichtet, dies den Einsatzkräften mitzuteilen!
Des weiteren muss der Lagerungsort entsprechend gekennzeichnet sein.
Ausserdem macht man sich Strafbar, wenn man Schwarzpulver im Wohnhaus aufbewahrt!! Es muss in einem anderen Unbewohnten (!) Gebäude mit mindestens einem Fenster aufbewahrt werden. Der Raum muss an der Tür mit einem "Explosionsgefährlich"-Aufkleber versehen werden!
Wenn das einer kontrolliert ist der jenige seinen Schein, der ohnehin mit vielen Auflagen versehen ist sofort los!!!