OK. Dann anders formuliert:- Das Abhören von Funksendungen, die nicht für den bestimmt sind, der sie illegal abhört ist im Zweifel immer strafbar. Von sehr wenigen Ausnahmen (PMR) mal abgesehen.
- Die Verkehrsbetriebe, Flugfunk EVU und ähnliche gehören definitiv dazu.
- Die Staatsanwaltschaften lesen hier, wie bereits mehrfach bewiesen, mit.
- Ermittlungsverfahren der STA laufen im Zweifel ständig
- Wer hier also postet "Ich höre Funk ab" oder "ich haben bis vor kurzem Funk abgehört" kann auch gleich seine Daten an die STA senden.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator