Es gibt in jedem Bundesland eine Festlegung von Innenministerium, wie die Funkrufnamen der 2m-FuG`s sein müssen. Daß im Einsatzfalle die Rufnamen funktionsbezogen sind, ist ja klar. Trotzdem sollten diese einen ofiziellen Rufnamen haben, der möglichst auch draufstehen soll. Erstens erleichtert das die Wiederzuordnung zu den Fahrzeugen und zweitens weiß jeder, was er für ein Funkgerät in der Hand hält.
In Sachsen sieht das folgendermaßen aus:
Florentine, Nr. Wache, Nr.Fahrzeug, Anzahl Fahrzeug, Anzahl Funkgerät.
Also z.B. im TLF 1 sind 4 Stück:
Florentine 11/23/11
11/23/12
11/23/13
11/23/14 Im zweiten TLF wäre das dann:
Florentine 11/23/21
11/23/22 usw.
Die Bezeichnung steht auf allen Geräten drauf. Auch werden bei uns die Akkus genau wie die Funkgeräte bezeichnet. Es gab so noch nie Probleme und ich weiß bei der Prüfung der Geräte sofort, welcher Akku von welchen Funkgerät welche Kapazität hat oder wann welches zuletzt geprüft wurde.
Soviel Ordnung sollte schon sein.
Gruß, Peter