Hallo Carsten,
für Hessen gibt's mit Erlass vom 1. März 2000 folgende Regelung:
Sind Handfunkgeräte fest einem Fahrzeug zugeordnet, so ist der Fahrzeugrufnamen zu verwenden. Hat ein Fahrzeug mehr als ein HFuG dabei, so ist beginnend mit der zwei fortlaufend durchzunummerieren. Im Einzelfall kann der Einsatzleiter davon abweichendes bestimmen, etwa die Verwendung von Funktionsbezogenen Rufnamen (z.B. "Angriffstrupp Esch 42").
Nachzulesen wenn's beliebt auch unter http://www.crash-and-burn.de/infos/1...nkrufnamen.PDF
Gruß, Matze