Ich habe leider nur die 5. Auflage der "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" von 2010 zur Hand, die aktuelle 6. Auflage ist gerade erschienen, so dass ich nicht genau sagen kann, ob sich diesbezüglich etwas verändert hat.
Nach dem Maßgaben dieser Richtlinie wird die Sehschärfe in der Ferne geprüft mit einem Sehtestgerät oder einer Sehprobentafel Ferne. Für die Gerätegruppe 3 lautet die Beurteilungsrichtlinie, dass dauerhafte gesundheitliche Bedenken bestehen bei "korrigierter Sehschärfe unter 0,7/0,7 (bei langjähriger Einäugigkeit 0,8) für den Einsatz im Rettungswesen". Das heißt Du musst mit beiden Augen jeweils 70% erreichen oder mit einem mindestens 80%.
Ob Du diese Kriterien erfüllst, wird mir aus Deiner Schilderung heraus nicht ganz klar. Es hört sich aber schon danach an. Letztendlich entscheiden muss es aber ohnehin der untersuchende Arzt, daher solltest Du einfach mit dem (vorher oder bei der Untersuchung) darüber sprechen.




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