Stimmt auch wiederum. Aber da es sich ja im 2m-Bereich meist um den Einsatzstellenfunk handelt und man den anderen nicht in quere kommt wird das (zumindest im RD) nicht so eng gesehen, zumal auch bei der geringen Reichweite von ca.10km.
Frage: Sind denn die 2m-Funkrufnamen für HfGs eigendlich genau geregelt???




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