... Wobei das HFG frühestens einen Kilometer vor der Einsatzstelle funktionieren wird, wenn es ein 2m-Gerät ist....es sei denn der 2m Funkverkehr an der E-Stelle wird über Relaisbetrieb abgewickelt... was verboten ist...oder Du hast ein privates 4m - Gerät. ??? Wenn Du damit erwischt wirst bringt es Dir nichts, dass Deine Führung informiert bist. Wenn das Gerät nicht ausdrücklich Dir zugewiesen ist bist Du dran, wenn Du erwischt wirst. Bei der Genehmigung hat auch das Innenministerium darüber zu entscheiden, und spätestens hier wird ein Antrag abgelehnt. Wenn Du als Funktionsträger dringenden Bedarf an einem Gerät hast rechtfertigt das noch lange keine Eigenanschaffung. Du machst Dich also strafbar, und solange Du die Erlaubniss nicht schriftlich hast würde ich das Gerät schon brav zu Hause lassen. Du musst dafür haften, und nicht Dein Vorgesetzter.
Was im LK Günzburg schon alleine wegen den offenen Meldern los ist, hast Du mitbekommen?

~Joe~