Hallo,
die Vergabe von Straßennamen ist ja auch ein hochoffizieller behördlicher Akt und geheim sind die auch nicht.
Bei uns ist das Straßenverzeichnis mit Zuordnung der Ortsteile und Ausrückebereiche fester Bestandteil der AAO und wird demnach jährlich oder bei Bedarf (z.B. Änderung von Straßennamen oder Anschriften von gefährdeten Opjekten) von der Gemeindeverwaltung revidiert. Wie soll sonst auch eine Leitstelle die Meldungsadresse der entsprechenden Einheit zuordnen. Das geht nur nach Straßen- und Opjektverzeichnis.
Bis dann
Dominic