Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo,
das Luftverkehrsgesetz spricht sogar nur von der Ausnahme bei den Fluggeräten von "Sport- und Freizeitgestaltung", wie Meierzwo schon geschrieben hat, wenn du dich an der Begrifflichkeit "gewerblich" als solche störst.
Wir können jetzt noch lange darüber diskutieren, was die "Feuerwehr" aus juristischer Sicht eigentlich ist und wie sie als Solche von der Gesetzgebung und Rechtsprechung eingeordnet wird, wobei es da auch noch je nach Bundesland auf die Feinheiten ankommt und auf die gerade verrichtete Tätigkeit (z.B. Feuerwehrfest vs. Feuerwehreinzatz).
Aber ich denke themenübergreifend, gelten für die Feuerwehren die gleichen Normen und Regularien, wie für Behörden und deren angeschlossenen Einrichtungen, welche wiederum zwar nicht zwingend gewerblich im Sinnen von privatwirtschaftlich sein müssen, aber dennoch viele gewerbliche Normen zu erfüllen haben.
Meines Erachtens kann die Verwendung von unbemanntem Fluggerät im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes nicht als "Sport- und Freizeitgestaltung" angesehen werden.
Von daher ist der derzeitige Einsatzbereich allein schon aufgrund der Rechtslage für die Feuerwehr zu sehr begrenzt, was du ja selbst auch geschrieben hast.
Als Feuerwehr habe ich mich an Recht und Gesetz zu halten und zwar noch strenger als jeder Privatmann. Gleichzeitig habe ich auch eine Verantwortung gegenüber den Bürgern meiner Gemeinde, dass ich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sachgerecht umgehe.
Jetzt wird eine solche Drohne in Anschaffung und Betrieb nicht so teuer sein wie das Debakel mit dem Eurohawk des BMVg, aber trotzdem wäre es doch trotzdem Blödsinn, wenn ich Steuergeld für etwas ausgebe, was ich letztendlich gar nicht für meine Aufgabe verwenden darf.
Da warte ich doch lieber die derzeit laufenden Entwicklungen in diese Richtung ab.
Vielleicht müssen wir uns ja in fünf Jahren auch mit ausgebreiteten Armen in den Garten stellen, wenn wir unsere Lieferung von Amazon oder vom Pizzaboten erwarten. ;-)
Bis dann
Dominic
Hallo allseits!
Dronen (wozu ich mal generell Modellfluggeräte allgemein zähle) halte ich für den Einsatz bei FW, HiOrgs usw. für genauso ungeeignet wie auch bei der Polizei, die solche Tests ja auch schon durch hat.
Auf der einen Seite ist die Absturzgefahr die beachtet werden muss:
Bei der POL besonders heikel, denn beworben und endsprechend in ihrer Tauglichkeit einsortiert wurden diese Teile vorwiegend zur Beobachtung von Großveranstaltungen, Demonstrationen, Chaostage, Castortransporte usw.
Also selbstverständlich immer über Menschanansammlungen fliegend.
Weiterhin nicht praxistauglich ist die gesetzliche Vorgabe das permanent Sichtkontakt zwische Piloten und Drohne herrschen muss.
Technisch gesehen ist es kein Problem, sondern ausschließlich ein Kostenfaktor, wie "sicher" sowas auch ohne Sichtkontakt fliegen kann.
Beispielsweise durch eine darauf spezialisierte Firmware in der Steuerung, die jederzeit bei "unlogischen" oder "unsicheren" Befehlen einschreitet, und darüber hinaus auch mit fatalen Ausnahmesituationen (Kollisionen, Beschuß, Seitenwinde, Ausfall mehrere Triebwerke usw.) sicher um zu gehen weis. Also autonom ohne steuernde Person unter allen denkbaren Umständen das Gerät (je nach Zustand) sicher in der Luft halten, oder aber eine sichere Notlandung auf geeignetem Gelände einleiten kann.
Technisch alles kein Problem, solange das Teil nicht gerade unter android oder gar Windows8 bootet..:-)
Allerdings wäre es wünschenswert wenn sich das Luftfahrtverkehrsamt mal zu Flugklassen und deren exakte Definition für solche Sachen durchringen könnte.
Weil ich will und kann mir nicht vorstellen, das sowas dann von einer fußläufigen Person mit Steuerpult vorm Bauch gesteuert wird, welcher dann auchnoch unter Einsatzbedingungen durch den Einsatzbereich stolpern muss.
Ne...vorstellen würde ich mir da eher einen kompletten Spezialwagen auf Grundlage eines kleinen ELW's, der Fluggerät und eingebauten Pilotenplatz mitbringt.
Flugsteuerung OHNE Sichtkontakt, dafür aber redunante Systeme basierend auf Video, GPS, und Radar.
Fahrzeug alarmieren, irgendwo abparken, innerhalb von Minuten Fluggerät in die Luft bringen und im Radius von ~2Km beliebige Manöver fliegen.
Aber das scheitert eben daran, das sowas in Deutschland schlichtweg noch nicht genehmigungsfähig ist.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
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