
Zitat von
nederrijner

Zitat von
Tus-bw
Ach so, nur nebenbei, die Flaggen sind nicht geeignet, einen Verband gemäß den Forderungen der StVO zu kennzeichnen, die Teile sind oft genug von anderen Verkehrsteilehmer nicht zu erkennen - die Forderung nach einheitlicher Kennzeichnung wird mit den Flaggen in der Regel nicht erfüllt!
Und womit wird sie erfüllt? Und womit wird sie erfüllt?
Eine sehr gute Frage, zu der sich aber dummerweise die einschlägigen Gerichte nicht wirklich konkret äußern und teils auch widersprüchliche Aussagen treffen.
Fakt ist: Der Verband muss für alle Verkehrsteilnehmer deutlich und unmissverständlich als "Einheit" erkennbar sein. Abblendlicht, eine Organisationskennzeichnung oder die gleiche Farbe reichen (verallgemeinert gesagt) nicht aus. (vgl. auch BayObLG, RReg 1 St 541/74 OWi)
Die übliche Beflaggung erfüllt die Forderung nach eindeutiger Erkennbarkeit nicht, sie ist für den Querverkehr von rechts meist nicht erkennbar, auch Dämmerung oder Dunkelheit machen die geforderte Erkennbarkeit zunichte.
Mir ist bis dato noch keine Kennzeichnung (außer dem blauen Blinklicht) über den Weg gelaufen, die voll umfänglich die Forderung des § 27 StVO Abs. 3
Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
sowie VwV-StvO zu § 27
... bei Verbänden von Kraftfahrzeugen auch darauf, daß alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich wirksamen Hinweise auf ihre Verbandszugehörigkeit führen.
nach einheitlicher Kennzeichnung erfüllt hätte.
Es gibt einige örtliche Ansätze, auch auf Behördenseite, z.B. Magnetschilder, laufende Numerierung, usw., aber eine wirklich überzeugende Lösung ist nicht dabei.
Kritisch wird es besonders dann, wenn, z.B. bei Evakuierungen, im Verband eine größere Anzahl Zivilfahrzeuge mitgeführt werden.
Die bekannten Gerichtsurteile zielen bei der Erkennbarkeit deshalb auf die Fahrzeugabstände und gleiches (Fahr-)Verhalten ab, nicht auf irgendwelche Fahnen oder Schilder.
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)