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Thema: DMO schalten MRT/FRT

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Zakownik Beitrag anzeigen
    Bei FRT ist gemäß der gültigen Weisunglage, egal welches Bundesland, ist DMO eigentlich nicht vorgesehen. Gemäß Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur darf DMO nur unter den Voraussetzungen Leistung Endgerät nicht mehr als 3 Watt und Antennenhöhe über Grund nicht über 1,50 m genutzt werden. Nun wissen wir alle, das ein Fahrzeug auch höher als 1,50 ist, und da sagt die BDBOS auch nichts.
    Welches Dokument regelt dies? Diese Regelung wird seit Jahren durch dieses Forum getrieben ohne dass einer sagen konnte in welchem Dokument genau dies bestimmt wird. Und auch die Frage nach diesem Dokument wurde schon mehrmals gestellt und nicht beantwortet.

    Zitat Zitat von Zakownik Beitrag anzeigen
    Aber bei exponierten Antennstandorten, die ein FRT nunmal hat und bei seinem Bestimmungszweck, eine Leitstelle im Netzmodus On Air anzubinden, widerspricht die Nutzung von DMO, Gateway und Repeater bei diesen Geräten ihren Einsatzzweck für die Errichtung. Genaugenommen erlischt in diesen Falle rein rechtlich die Nutzungszuteilung als FRT.
    So ist die Sachlage, ich weiß jetzt kommt, aber wenn der Mond mit der Vernus in Konjunktion und dazu noch Weihnachten, dann brauchen wird unbedingt ....
    Gefragt war nach der Sachlage und nun prüft bei Euch die gegenwärtigen Bedingungen.
    Dann prüfe ich mal die Bedingungen für die "weiße" Fraktion:
    Für den Rettungsdienst/SEG/weißen Bevölkerungsschutz, der meist weitgezogene Lagen (Verletztenablagen im Schadensgebiet, Bereitstellungsräume für Transportmittel, Behandlungsplätze etc. unterhält ist unter diesen Umständen DMO nicht zu benutzen, weil ich von meinem ELW nicht die weiter entfernten Einrichtungen erreiche.
    Zum Glück bleibt in BaWü der 2m Analogfunk im Einsatzstellenbereich (und es gibt mittlerweile einen dritten Kanal, den man sich buchen kann).

    Gruß
    sschaebe

  2. #2
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Welches Dokument regelt dies? Diese Regelung wird seit Jahren durch dieses Forum getrieben ohne dass einer sagen konnte in welchem Dokument genau dies bestimmt wird. Und auch die Frage nach diesem Dokument wurde schon mehrmals gestellt und nicht beantwortet.
    Hat er doch geschrieben, die Frequenzzuteilung der BNetzA.

  3. #3
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    @ sschaebe:
    Wie ich schon schrieb, Kermit_t_f hats gelesen, festgeschrieben in der Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur für die DMO-Frequenzen, wird auch für die Neureglung oberhalb 400 Bestand haben.
    Da Du es genau wissen wolltest:
    Gemäß § 55 (1) TKG vom 22.06.2004, BGBl. I 2004, 1190, bedarf jede frequenznutzung einer vorheringen Frequnezzuteilung. In der Bundesrepublik erfolgt dies durch die Bundesnetzagentur. Die Frequenzblöcke UB 380,00 -385,00 MHz und OB 390,00 - 395,00 MHz wurden it Frequnezzuteilungsurkunde vom 29. Juni 2007 ausschließlich der BDBOS für den Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunknetzes zugeteilt.
    Damit sollte Deine Frage beantwortet sein.

    "...prüfe ich mal die Bedingungen für die "weiße" Fraktion ..."; bei allen berechtigten Forderungen der einzelnen und sehr unterschiedlichen Nutzeranforderungen frage ich mich zunehmend ernsthaft, warum wir mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand versuchen, ein TETRA-Digitalfunknetz mit Basistationen aufbauen, wenn immer mehr Nutzer ihre Lösungen für Einsatzbedingen im DMO sehen.
    Wenn es bei Euch im Netz trunk-mäßig nicht klappt oder absehbar dieses Netz nicht nutzbar sein wird, dann ist Digitalfunk für Euch in der konzipierten Form derzeit wohl keine Alternative.
    Die Objektversorgung hinkt nunmal leider hinterher und wird es auch noch eine Weile tun.
    Trotzdem kann man mit Digitalfunk derzeit im Netzmodus schon ganz ordentlich funken, auch wenn es noch Ecken und Kanten gibt.

    Gruß Zako

  4. #4
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    Zitat Zitat von Zakownik Beitrag anzeigen
    "...prüfe ich mal die Bedingungen für die "weiße" Fraktion ..."; bei allen berechtigten Forderungen der einzelnen und sehr unterschiedlichen Nutzeranforderungen frage ich mich zunehmend ernsthaft, warum wir mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand versuchen, ein TETRA-Digitalfunknetz mit Basistationen aufbauen, wenn immer mehr Nutzer ihre Lösungen für Einsatzbedingen im DMO sehen.
    Wenn es bei Euch im Netz trunk-mäßig nicht klappt oder absehbar dieses Netz nicht nutzbar sein wird, dann ist Digitalfunk für Euch in der konzipierten Form derzeit wohl keine Alternative.
    Die Objektversorgung hinkt nunmal leider hinterher und wird es auch noch eine Weile tun.
    Trotzdem kann man mit Digitalfunk derzeit im Netzmodus schon ganz ordentlich funken, auch wenn es noch Ecken und Kanten gibt.
    Das Netz ist schon nutzbar. Da hast Du mich falsch verstanden. Nur z.b. die neue DIN fürde ELW 1 sieht drei TETRA-Geräte vor. Einer DMO zwei TMO. Meiner Meinung nach wären aber drei Geräte im TMO-Modus von denen im Bedarfsfall eines Bedarfsfall DMO kann besser.

    Wür führen bisher meist 4m-GU (ILS), 4m-WO Fahrzeuge am Einsatzort bzw. Bereitstellungsram, 2m Einsatzgeschehen. Wenn ich nun diese Struktur bebehalten will, mit dem DMO aber keine Reichweite hinbekomme wäre die logische Schlußfolgerung, auf TMO zu gehen, kann ich aber mit dem dritten Gerät nicht.

    Gruß
    sschaebe

    Gruß
    Simon

  5. #5
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    Zitat Zitat von Kermit_t_f Beitrag anzeigen
    Hat er doch geschrieben, die Frequenzzuteilung der BNetzA.
    Die Zuteilung der Frequenzen ist bekannt. Es geht um die Antennenhöhe im DMO.

    Nachtrag: Ich hab schon einige Dokumente gelesen, aber noch irgends (weder von der BNetzA noch von der BDBOS) ein Dokument gefunden, in dem die Bestimmung zur Antennenhöhe von DMO-Geräten benannt wurde. Auch von Dir wieder nur: es gibt ein Dokument, aber ohne das Dokument konkrete zu benennen. Sorry musste jetzt mal raus.
    Geändert von sschaebe (08.09.2013 um 21:04 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Die Zuteilung der Frequenzen ist bekannt. Es geht um die Antennenhöhe im DMO.

    Nachtrag: Ich hab schon einige Dokumente gelesen, aber noch irgends (weder von der BNetzA noch von der BDBOS) ein Dokument gefunden, in dem die Bestimmung zur Antennenhöhe von DMO-Geräten benannt wurde.
    Hi, bis vor gut einer Stunde (dann war ich wieder im Büro am "Panzerschrank" :-) ) wäre ich auch zu fast 99% ;-) sicher gewesen, dass in der Frequenzzuteilungsurkunde der BNetzA an die BDBOS für den Digitalfunk auch eine im DMO höchstzulässige Antennenhöhe genannt (und damit beauflagt) wird.......

    ....wird sie auch (in As. I, Ziffer 7).........da stehen zwar die "berühmten" 1,5m als "Technische Festlegungen für Funkanlagen im Direktmodus (DMO) mit drin....aaaaaber.... die Überschrift dieses "Paragraphen" lautet:

    "Zusätzliche Einschränkungen bei Nutzungen von Funkanlagen im Direktmodus (DMO) und von mobilen Basisstationen (MB) im Grenzgebiet zum benachbarten Ausland (Stand 09.02.2007)".....

    Nach meiner Lesart gilt diese Auflage dann auch nur dort?!

    Nun frag ich mich aber, warum diese 1,5 m in ein (leider als VS eingestuftes) Dokument der Arbeitsgruppe TBZ zur DMO-Nutzung mit ausdrücklichem Verweis auf diese Frequenzzuteilungsurkunde (!) pauschal für das gesamte Bundesgebiet Eingang fanden?!

    Haben die Kollegen diesen "Nebensatz" .....im Grenzgebiet.....überlesen?? Oder sind die mir vorliegenden Urkunden/Dokumente aus dem NBHB nicht mehr?) aktuell?!

    Gruß

    Werner

  7. #7
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    Bekanntlich kann man ja geschriebene Worte in Dokumenten auslegen und nicht selten, stellen erst viele Monde später Institutionen klar, was wirklich gemeint war oder wer hier etwas falsch zu seinen Gunstenausgelegt hat.
    Aber die deutsche Sprache hat so ihre Eigenheiten und ich lese daraus:
    Zusätzliche Einschränkungen bei Nutzungen von Funkanlagen
    - im Direktmodus und
    - von mobilen Basisstatioen zum Grenzgebiet .....
    Damit bezieht sich das zum Grenzgebiet nur auf die Basisstation, weil dort eine sehr exponierter Antennenstandort, auch bei schon geringer Sendeleistung, Störstrahlung im NAchbarland verursachen kann. Die Anwendung des nach dem "und" auch auf DMO zu beziehen ist aus meiner Sicht nicht korrekt.
    Deine Auslegung würde ja bedeuten, dass alle Kollegen, die sich bisher mit DMO / TMO Frequenzzuweisung und Rufgruppenbildung (TBZ etc.) befaßt haben, diesen Passus falsch interpretiert haben und das waren schon eine ganze Menge.
    Aber wer sich unsicher ist, kann ja über seine Autorisierte Stelle mal eine offizielle Anfrage der Lesart oder Interpretation dieser Passage bei der BDBOS anregen.

  8. #8
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    Neue DMO Gruppen nicht für FRT

    Hallo,
    im Nutzungskonzept DMO der BDBOS steht jetzt eindeutig unter 3.1:

    Im DMO-Erweiterungsband 406,10 MHz bis 410,00 MHz ist die Frequenznutzung auf Kraft-
    fahrzeug- und Handsprechfunkanlagen sowie Objektfunkanlagen beschränkt.


    Gruß

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