Eine Sache gibt es da noch - derjenige der das FuG einbaut und damit die Verfügungewalt darüber hat, muss die Berechtigung zum Umgang mit der TAE2-Verschlüsselung haben.
Für Firmen bedeutet dies einige Aufwände. (In diesem Fall ist der selbst einbauende BOS-Mitarbeiter diesbezüglich zumindestens berechtigt.)

Gruß
Knut