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Thema: Autorisierter Einbau von Digitalfunk in KFZ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Aircell Gast
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Interessant wie du über Verschlußsachen denkst.
    Ich hoffe mal das du keinen Zugriff darüber hast, wenn doch, wäre ich ganz schnell ganz vorsichtig mit solchen Äußerungen.
    Denn auch wenn sich das jetzt vielleicht nur als leere Aussage anhört, ich kenne selbst einen Fall, der vermeintlich Anonym in einem Forum eine unbedachte Thread abschickte und anschließend dazu befragt wurde.
    Denk doch mal nach, wie soll die Karte eine Verschlusssache sein, wenn sie praktisch nicht zertifizierten Personen, wenn auch im verbauten Zustand, in einem HRT ausgehändigt wird...

    Das war die Message.

    Finde das immer lustig, wie hier versucht wird Panik zu verbreiten. Aber keine Angst, ich hab keine VS auf dem Tisch. Kenne das Thema nur beiläufig vom Hören-Sagen.

    Aber du hast ja, wie du selbst sagst, gar keine Ahnung was bei Digitalfunk alles VS ist. Dann verunsichere die Leute nicht mit irgendwelchen Vermutungen.

    Wenn es so wäre, dass die Karten VS sind dann kann ich mir nur ganz schwer vorstellen, dass man da so ohne weiteres dran kommt. Dann wären externe Kartenleser u.ä. was den leichten Zugriff erlaubt sicher nicht im Warenkorb zu finden und die FuG hätten wesentlichen besseren Schutz vor Entnahme selbiger.

  2. #2
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    Bleibt mal bitte beim Thema. Was hat denn nun die Einstufung der Karte mit dem Fahrzeugeinbau zu tun? Der Einrüster hat in der Regel keine BOS-Sicherheitskarte, wozu auch.

    Ich bleibe dabei. Für den Einbau eines MRT gelten dieselben Richtlinien, Normen und Gesetze wie für den Einbau eines Autoradios. Und wenn Tobias Zugriff auf die von ihm genannten Messgeräte hat und diese auch bedienen kann, sollten ihm die Grundsätze der Elektrik auch bekannt sein. Kabelquerschnitt, Größe der Sicherung Kantenschutz usw. Diese Grundsätze sind anzuwenden, dann brennt auch kein Fahrzeug ab.

    DH2PA

  3. #3
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    Eine Sache gibt es da noch - derjenige der das FuG einbaut und damit die Verfügungewalt darüber hat, muss die Berechtigung zum Umgang mit der TAE2-Verschlüsselung haben.
    Für Firmen bedeutet dies einige Aufwände. (In diesem Fall ist der selbst einbauende BOS-Mitarbeiter diesbezüglich zumindestens berechtigt.)

    Gruß
    Knut

  4. #4
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    Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
    Eine Sache gibt es da noch - derjenige der das FuG einbaut und damit die Verfügungewalt darüber hat, muss die Berechtigung zum Umgang mit der TAE2-Verschlüsselung haben.
    Au ja, wird ja immer besser...

    Dann sind die Mitarbeiter am besten auch gleich noch in ner BOS tätig, oder sogar Digitalfunktrainer ;)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
    Eine Sache gibt es da noch - derjenige der das FuG einbaut und damit die Verfügungewalt darüber hat, muss die Berechtigung zum Umgang mit der TAE2-Verschlüsselung haben.
    Warum muss dann die BSI-Karte für Werkstattfahrten entnommen und sicher gelagert werden?

  6. #6
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    Einbauen darf jeder,der entsprechend der Handwerksordnung diese Tätigkeit ausführen darf.
    Welche zusätzlichen Kriterien ein Dienstleister noch zu erfüllen hat (Zertifizierung) kann jeder Auftraggeber selbst bestimmen. Zertifizierte Betriebe können im Übrigen jedes Tetragerät,dass beim Einbau beschädigt wurde,auf Garantie reparieren lassen.Auch bei Verpolung! Wer aber fachmännisch arbeitet wird diesen Service nie in Anspruch nehmen müssen.

    Bei den Schulungen zur Zertifizierung wird das Rad nicht neu erfunden. Wer vorher keinen Funk einbauen konnte wird es danach nicht wirklich besser machen...

    M
    Fundstück aus einer Einbauanleitung eines ATX - Netzteiles:
    "Connect the Motherboard with the powerport"
    Übersetzung: "Verbinden sie das Mutterbrett mit dem Krafthafen".

  7. #7
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    TEA2 und BSI-Sicherheitskarte sind 2 verschiedene Dinge.
    Beim ersteren geht es um die Luftschnittstellenverschlüsselung gem. Tetrastandard mit dem geschützten TEA2 Algorithmus. Um mit diesem arbeiten zu dürfen oder entspr. Geräte legal zu vertreiben bzw. auch zu nutzen ist eine Genehmigung der niederländischen Polizei erforderlich - diese koordiniert und überwacht diese spezielle BOS-Luftschnittstellenverschlüsselung.
    Darüber kommt dann die E2E-Verschlüsselung mittels BSI-Karte. Zudem sind auf der BSI-Karte ja die Zugangsdaten fürs Netz.

    Gruß
    Knut

  8. #8
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Warum muss dann die BSI-Karte für Werkstattfahrten entnommen und sicher gelagert werden?
    Wenn ich richtig informiert bin, dann komme ich doch bei einem MRT gar nicht so einfach an die BSI-Karte ran, dafür muss doch das Gerät geöffnet (aufgeschraubt) werden. Und je nach dem wo das gerät verbaut ist, kann das schon eine längere Operation werden. Alles in allem wäre das doch sehr praxisuntauglich.
    MfG

    brause

  9. #9
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    Daher sollte am Besten auch ein externer Kartenleser verbaut werden.

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Warum muss dann die BSI-Karte für Werkstattfahrten entnommen und sicher gelagert werden?
    Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
    Daher sollte am Besten auch ein externer Kartenleser verbaut werden.
    .... ich glaube wir würden jedem, der eine Karte entnimmt die Hände abhacken! Jedes Teil, das von seinem "Einsatzort" entnommen wird verdunstet erfahrungsgemäß sehr schnell (wird ja nach durchschnittlich 7,398 Jahren wiedergefunden, aber dann braucht es keiner mehr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #11
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    Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
    Daher sollte am Besten auch ein externer Kartenleser verbaut werden.
    Externe Kartenleser werden in Hessen meines Wissens nach nur für Fzg.des Regel-RD empfohlen.
    Außerdem sind sie für eine Werkstattfahrt bestimmt eine gute Lösung, ansonsten fürchte,dass im normalen Betrieb eher die Gefahr steigt, dass eine Karte Beine bekommt.
    MfG

    brause

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