Hallo!

Zitat Zitat von Flöhchen Beitrag anzeigen
Als Funkbeauftragter unserer Feuerwehr wurde ich gebeten abzuklären, ob diese Funkfrequenz für Begleitfahrzeuge eines internationalen Radrennens, das jährlich bei uns stattfindet, genutzt bzw. genehmigungsfähig ist.
Kurz und Knapp: Jain!

Etwas ausführlicher:

Es geht um eine Veranstaltung die kurzzeitig - eher als "Ausnahme" eben eine oder mehrere Sprechfunkkanäle braucht.

Genau dafür gibt es das Mittel der "Kurzzeitzuweisung".
Für eine Kurzzeitzuweisung muss eben der gennaue Veranstaltungsbereich mit entsprechenen Vorlauf (mehrere Wochen Bearbeitungszeit!) bei der BnetzA angemeldet werden.
Man bekommt dann einen (oder eben mehrere) Funkkanäle zugewiesen, wenn möglich auch Wunschfrequenzen des Antragsstellers, die zeitlich befristet für diese Veranstaltung genutzt werden dürfen.
Vorraussetztung ist nur, das keine anderen Funkanwender innerhalb der Störreichweite diese Frequenz mitbenutzen und gestört werden können.

Diese Frequenzen haben im übrigen NIX zu tun mit der VVnömL!
Die VVnömL regelt nur die Frequenzzuweisung im "Regelfall", die Kurzzeitzulassung ist hingegen ein "Ausnahmefall".

Ähnlich wie bei anderen Ausnahmefällen werden freizügig Frequenzen zwischen etwa 138-174MHz für 2m und eben 400-520MHz für 70cm vergeben.

Ebenso gelten für die Kurzzeitzulassung auch deutlich andere Genehmigungsauflagen als für gewöhnliche Betriebs- oder BOS-Funkzuweisungen.
z.B. kann eine Kurzzeitzuweisung selbstverständlich auch Dauerstrichbetrieb über etliche Stunden/Tage genehmigt werden, was z.B. für Reportageanwendungen wichtig ist.

Das ganze ist nichtmal besonders teuer von den Gebühren!

Schau mal hier für weiterführende Infos:

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_...html?nn=268192

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser