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Thema: Repeaterantenne auf Mast

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Es ist immer wieder erstaunlich, wieviele Digitalfunk"Spezialisten" es gibt. Ich frage ich nur, warum sie in den verantwortlichen Stellen dann so dünn gesäht sind.
    Ideen gibt es viele, aber es ist leider nicht alles machbar und was im Analogfunk ging, geht im Digitalfunk nicht unbedingt.
    Repeaterantenne auf Mast geht nur, wenn Anntene und Mast 1,50 m über Grund nicht überschreiten. Exponierte Höhen on top, wie in Analogfunk, Sendeleistungen mit Gerätemaximalleistung von 10 W (3 sind max. nur erlaubt im DMO), etc. sind Wunschvorstellungen der Nutzer, aber leider durch die Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur für DMO rechtlich nicht abgedeckt.
    Wünschen können wir uns viel, aber ab und zu sollte man schon nach der Rechtslage, dem derzeit machbaren und vorallem bezahlbaren schauen.

    Schönen Sonntag noch.

  2. #2
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    OK, die Antenne darf also nicht auf einen Mast, ebenso wie FRT-Antennen.

    Was ist denn, wenn der ELW auf einem fünfstöckigem Parkhaus ganz oben steht oder wenn jemand mit einem HRT aus dem 30. Stockwerk funkt?
    MfG

    brause

  3. #3
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    (...) Was ist denn, wenn der ELW auf einem fünfstöckigem Parkhaus ganz oben steht oder wenn jemand mit einem HRT aus dem 30. Stockwerk funkt?
    Wenn es Einsatztaktisch nicht anders machbar ist, ist es halt so.

  4. #4
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    @ Bause

    Du vermischt in Deinem Beitrag Äpfel und Birnen. Richtig die Antenne für einen DMO-Repeater sollte 1,50 m über Grund nicht überschreiten, aber was hat das mit dem FRT zu tun. Ein FRT ist zur Anbindung an das TMO-Netz vorgesehen, eben mit einem exponierten Antennenstandort, um diesen TMO-Betrieb sicherzustellen. Und eben nicht, um DMO-Betrieb über diesen exponierten Antennenstandort zu betreiben. So verlockend das auch ist, wer das vorhat oder damit liebäugelt spielt mit seiner FRT-Zulassung für diesen Standort.
    Die BNetzA weis auch schon von diesen, hinter vorgehaltener Hand, gemachten Andeutungen und wird das scharf kontrollieren.
    Viele von uns kennen die althergebrachte Art ein gutes Relais zu stellen, auch mal auf einem Hochhausdach, aber für den Digitalfunk sollte diese Methode nicht mehr für den täglichen Einsatz in Betracht gezogen werden.
    Für eine Adhoc-Einsatzmaßnahme wird wohl kein Kläger da sein, wer das aber planmäßig vorsieht, stört möglicherweise einen Kollegen der auch gerade seinen Einsatz erfüllen muss.
    Also nicht immer nur an sich denken, das Netz sollte eigentlich ein Netz für alle sein.

  5. #5
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    Trotz allem fehlt da einfach die Rückfallebene.
    Und die muß adäquat vorbereitet sein.
    Punkt aus.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

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