
Zitat von
knutpotsdam
Verkäufe derartiger Geräte von "Händlern" ohne entsprechende Genehmigung werden nach Bekanntwerden bei dem Lizenzinhaber (müsste Polizeiorganisation in Niederlanden sein) bzw. den Herstellern in der Regel entsprechend geahndet. Denn der TEA2-Algorithmus ist ein spezieller, geschützter Algorithmus nur für BOS!
Was aber dann nur ein Problem zwischen Hersteller und Händler ist, aber sicher kein Problem des Käufers und erst Recht kein Problem in der Hinsicht, daß dieses FUG beschlagnahmt werden darf.
Das wäre ja lustig, wenn ein Urheber alles beschlagnahmen lassen könnte, wegen Verstöße gegen Lizenzbestimmungen .
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.