Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Was immernoch lang kein Grund ist, aufgrund dessen den PC zu beschlagnahmen.
Naja, erstmal muss ja forensisch nachgewiesen werden, das das nicht koscher ist.
Also Beschlagnahme/Sicherstellung und ggfs. Einziehung oder Verfall prüfen.

Wenn alles ok ist, gehts dann nach zwei Jahren bei der Kriminaltechnik zurück an den ehemals Beschuldigten... .