Was immernoch lang kein Grund ist, aufgrund dessen den PC zu beschlagnahmen.
Naja, erstmal muss ja forensisch nachgewiesen werden, das das nicht koscher ist.
Also Beschlagnahme/Sicherstellung und ggfs. Einziehung oder Verfall prüfen.
Wenn alles ok ist, gehts dann nach zwei Jahren bei der Kriminaltechnik zurück an den ehemals Beschuldigten... .