Hallo, nochmal - Basis ist die TEA2-Lizenz! Diese ist nur einem abschließenden Nutzerkreis zugänglich gemacht worden.
Entsprechende Geräte dürfen nur von entprechend lizensierten Händlern und Organistionen vertrieben/ genutzt werden.
Frage war nach der Grundlage - das ist Sie, auch wenn in Deutschland (noch) nicht konsequent umgesetzt.
Verkäufe derartiger Geräte von "Händlern" ohne entsprechende Genehmigung werden nach Bekanntwerden bei dem Lizenzinhaber (müsste Polizeiorganisation in Niederlanden sein) bzw. den Herstellern in der Regel entsprechend geahndet. Denn der TEA2-Algorithmus ist ein spezieller, geschützter Algorithmus nur für BOS!
Die Zertifizierung für den legalen Vertrieb von TEA2-Geräten ist nicht ohne und setzt eine Reihe von org. und technischen Sicherheitsvoraussetzungen des Antragssteller voraus. Wenn diese alle erfüllt sind und der Hersteller das Zertifikat erhält, darf er die FuG an berechtigte Organistionen (Lizenzübereinkommen erforderlich, geschieht regelmäßig auf höchster Ebene angeschlossener Staaten und wird einer Nutzergruppe dann zur Verwendung überlassen) verkaufen.
In wie weit deutsche Behörden und Gerichte die Thematik Urheberrechtsschutz ernst nehmen, ist eine andere Sache....
Viele Grüße
Knut