Auf welcher gesetzlichen Grundlage basierend wurden denn diese Geräte beschlagnahmt?
Mit einem Verstoß gg. das Urheberrecht oder Lizenzvertägen e.t.c. hat der "Besitz" des Gerätes ja mal überhaupt nichts zu tun:wer nicht für ihn bestimmte Nachrichten abhört,verbreitet oder vervielfältigt sie noch lange nicht.
Man müsste aber die weiteren Hintergründe der Beschlagnahme kennen,ansonsten können nur Spekulationen angestellt werden-und die helfen keinem weiter.
Was "die Anstalt" oder eine autorisierte Stelle schreibt ist solange scheißegal bis es eine dazugehörige Gesetzesgrundlage gibt.Gibt es die nicht,darf auch nicht beschlagnahmt,sichergestellt oder sonst irgendein "angenommener Verstoß in sonst irgendeiner Art und Weise geahndet werden...Die Anstalt oder eine AS ist weder eine legislative noch eine judikative Einrichtung.
Sicher wird ein Gerät das bei einer Kontrolle e.t.c. auffällt erstmal eingezogen,aber wenn der Besitzer nicht blöd ist,weis wie er sich zu verhalten hat und keine Gefahr von ihm MIT dem Gerät ausgeht hat er das Gerät wieder bevor die Schicht zu Ende ist...LEIDER!
M