
Zitat von
Bayerfire
Nun bin ich/wir ganz erschrocken und sehe das bei der Sirene (Anlage 3.7) ein Nachweis der letzten Wartung gefordert wird - DAZU KOMMT die Wartung muss mindestens 18 Monate vor dem erweiterten Probebetrieb erfolgt sein...
Du solltest mal richtig lesen.
Zitat:" Die Anzahl der förderfähigen Sirenensteuerempfänger richtet sich dabei nach dem
18 Monate vor Aufnahme des erweiterten Probebetriebs des jeweiligen Netzabschnitts
nachweislich vorhandenen Bestand an analogen Sirenensteuerempfängern. Der Nachweis
ist durch Vorlage der Rechnung für die letzte Wartung und Prüfung der Sirenen und
Sirenensteuerempfänger vor dem Stichtag zu führen."
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.