Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Du solltest mal richtig lesen.
Zitat:" Die Anzahl der förderfähigen Sirenensteuerempfänger richtet sich dabei nach dem
18 Monate vor Aufnahme des erweiterten Probebetriebs des jeweiligen Netzabschnitts
nachweislich vorhandenen Bestand an analogen Sirenensteuerempfängern. Der Nachweis
ist durch Vorlage der Rechnung für die letzte Wartung und Prüfung der Sirenen und
Sirenensteuerempfänger vor dem Stichtag zu führen."
Hab das jetzt glaub schon richtig verstanden - sprich die "Kaufrechnung der Sirene ODER eine Rechnung von einer Wartung (min. 18 Monate vor Aufnahme des erweiterten Probebetriebs) gilt als Nachweis.

Trotzdem immer noch meine Frage:
- Muss eine Sirene (in Bayern) regelmäßig gewartet werden ?
- wenn Ja - wie oft und wo steht das ?

Gibt es da irgend eine Empfehlung, Anweisung, Richtlinie, Merkblatt, Gesetz, etc. ?

Es ist halt schwierig einer Gemeinde, nach 40 Jahren ohne Wartung, zu erklären wir wollen eine regelmäßige Wartung der Sirenen (z.b. alle 2 Jahre) wenn ich keine Begründung schwarz auf weiß von externer Stelle habe...

P.S. bei uns findet sechs mal im Jahr ein "normaler" Sirenenprobealarm und zwei mal ein Sirenenprobealarm "Warnung der Bevölkerung" statt.
Akustische Überprüfung ob die Sirenen funktionieren macht bzw. protokolliert ein Mitarbeiter vom gemeindlichen Bauhof (ist auch aktives Mitglied der Feuerwehr).