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Thema: Keine Evakuierung bei BMA-Alarm?

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  1. #1
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    Ich bin Gruppenführer in einer FF und persönlich sehe ich die Sachlage so:

    Wie schon geschrieben wurde, ist eine vollständige Evakuierung nicht zwangsweise sinnvoll und notwendig.

    Bei einem (Fehl)alarm in einem großen Objekt jage ich jede Menge Leute auf die Straße, und ob Fehlalarm oder nicht - was mache ich mit den vielen Leuten draußen? Die stehen rum, behindern ggf. die Einsatzstelle und sind vielleicht selbst gefährdet: spärlich bekleidete Badegäste, im Winter bei Minusgraden mal so als Beispiel.
    Als in der Erstphase sicherlich mehr oder minder gestresster GF, ZF oder was auch immer darf ich dann noch Busse der Verkehrsbetriebe oder ähnliche Unterkünfte arrangieren.

    Abhängig vom Objekt sollte zumindest der betroffene Bereich evakuiert werden. Hier muss der Evakuierungsalarm funktionieren.
    Und selbst wenn es brennt: großer Komplex, bauliche Trennung, Brandschutzabschnitte usw. usw. Brand an Punkt A, weit entfernt Punkt B. Eher fackelt mir der ganze Komplex ab, als dass die Leute an Punkt B betroffen sind. Warum also Einsatzkräfte- und mittel für eine große Evakuierung binden, wenn vielleicht gar nicht notwendig?
    Hier sollte man, meiner Meinung nach, in Abstimmung mit Behörden und Betreiber sinnvolle Strategien entwickeln. Es ist sicher unsinnig, 1000 m² Badelandschaft komplett zu evakuieren, wenn in einem kleinen Nebenraum ein Rauchmelder auslöst; andererseits kann es auch nicht sein, dass in einem bedrohten Bereich sich niemand für die Warnung interessiert.

    Wie sieht es denn aus mit Anweisungen für das Personal, Brandschutzbeauftragte, Entfluchtungsmöglichkeiten und dgl.?

    Unabhängig von all dem: wenn jemand zu Schaden kommt, weil der Betreiber die Vorschriften missachtet, haftet der Betreiber - so mein juristisches Verständnis.

  2. #2
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    Als erstes selbstverständlich mit dem Betreiber sprechen. Häufig weiss er von dem (den) Vorfall (Vorfällen?) garnichts....

    Ich greif auch mal die Aussage auf "Nicht alles ans Bein binden":
    Ich gehe in solchen Fällen den offiziellen Dienstweg: Meldung an "den Chef", sprich den Sachgebietsleiter des Ordnungsamtes der Kommune. Der ist erstens mein Dienstvorgesetzter (die Feuerwehr ist Teil des Ordnungsamt!), zweitens der Bereich für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung und somit zuständig und drittens meist sehr gut mit dem Bauamt verknüpft. Also sollen die arbeiten, es ist ihr Job.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Zitat Zitat von libelle Beitrag anzeigen
    Wie sieht es denn aus mit Anweisungen für das Personal, Brandschutzbeauftragte, Entfluchtungsmöglichkeiten und dgl.?

    Unabhängig von all dem: wenn jemand zu Schaden kommt, weil der Betreiber die Vorschriften missachtet, haftet der Betreiber - so mein juristisches Verständnis.
    Ich bin auch GF bei der FF - da das Objekt erst vor einigen Monaten eröffnet wurde, haben wir mit dem Betreiber für Samstag eine Führung vereinbart, u.a. auch wegen der Chlor-Anlage im Objekt. Ich werde bei der Führung die selben Fragen stellen.
    Dort wird einfach garnichts gemacht wenn die BMA alarmiert.

  4. #4
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    Bitte formulier nicht: "Warum wird der Alarm mißachtet?" Sondern lieber: "Gab es in der vergangenen Zeit Fehlalarme und worauf waren diese zurück zu führen?"

    Wir haben z. B. in unserem Bereich eine Pflegeeinrichtung, da geht im Schnitt 20x/Jahr die BMA hoch. Davon ca. 5x wegen Handwerker/Staubentwicklung und ca. 15x wegen "Opa Herrmann pafft wieder seine Zigarren in der Ecke vor dem Aufbahrungsraum".
    Mittlerweile läuft die Alarmierung: "Ortswehr mit einem Fahrzeug, der Rest des Stützpunkt bleibt in den Wachen funkbesetzt. Wenn was ist, fordert das Fahrzeug vor Ort zur Anfahrt auf! Hier Leitstelle Ende!"
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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