Zitat Zitat von libelle Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn aus mit Anweisungen für das Personal, Brandschutzbeauftragte, Entfluchtungsmöglichkeiten und dgl.?

Unabhängig von all dem: wenn jemand zu Schaden kommt, weil der Betreiber die Vorschriften missachtet, haftet der Betreiber - so mein juristisches Verständnis.
Ich bin auch GF bei der FF - da das Objekt erst vor einigen Monaten eröffnet wurde, haben wir mit dem Betreiber für Samstag eine Führung vereinbart, u.a. auch wegen der Chlor-Anlage im Objekt. Ich werde bei der Führung die selben Fragen stellen.
Dort wird einfach garnichts gemacht wenn die BMA alarmiert.