Nicht bei allen BMA-Objekten ist eine komplette Evakuierung notwendig oder sinnvoll. Eine pauschale Aussage ist leider nicht möglich, es kommt letztendlich darauf an, was in der Baugenehmigung (inkl. Brandschutzkonzept und ggf. Brandschutzordnung) steht.

Meiner Meinung nach sollte man als Einsatzleiter den Betreiber durchaus darauf ansprechen, am besten vor Zeugen. Bei wiederholter Missachtung ggf. auch schriftlich darauf hinweisen und bestätigen lassen. Die Polizei hat damit eher nichts zu tun, die kann dem Betreiber auch nur ins Gewissen reden. Der ultimative Schritt ist (über den Dienstweg) die Einschaltung der Bauaufsichtsbehörde. Alle Schritte schön dokumentieren.

Letztendlich muss man dem Betreiber klar machen, dass er die Verantwortung trägt, wenn er keine geeigneten organisatorischen Maßnahmen trifft und durchführt. Auch wenn an der BMZ herumgespielt wird, geht das zu Lasten des Betreibers, wenn etwas schief läuft. Der Betreiber darf prinzipiell mit seiner Brandmeldeanlagen machen was er will, er muss nur die Konsequenzen tragen (Verlust der Nutzungsgenehmigung, Verlust der Versicherungsschutz, ggf. strafrechtliche Probleme). Ansonsten sollte man sich so etwas als Feuerwehr nicht zu sehr ans Bein binden. Unser Job ist schwer genug, wir müssen nicht noch die Aufgaben anderer mit erledigen.