Hallo!

Kurz und allgemein zum Thema Software unter DOSbox:
Sowas mag im Einzelfall funktionieren, aber keinesfalls so sicher als das man es als offizielle Standardlösung empfehlen könnte.
Nicht um Sonst halten Funkwerkstätten einen riesigen und heute reichlich kreativen Aufwand um noch Originalhardware (286'er, 368SX16 nebst Beiwerk) irgendwie in einem halbwegs betriebsfähigen Zustand zu halten.

Manch Software für Funkgeräte zwischen 1970-1990 erfordert eben solche Hardware, und lässt sich eben nicht immer auf moderneren und schnelleren Rechnern mit irgendwelchen Emulatoren austricksen.

Allerdings sehe ich da noch ein weiteres Problem:

Zitat Zitat von Nerymon Beitrag anzeigen
Aber von Anfang an. Ich habe auf einem Flohmarkt einige SE-140 Funkgeräte inklusive Ladegeräten und Programmierkabeln erstanden, und da die Geräte noch funktionieren wollte ich sie gerne zur Waldarbeit einsetzen.

Allerdings sind die Geräte offenbar unterschiedlich programmiert, auch weiss ich nicht, auf welchen Frequenzen die Kanäle liegen, welche die Geräte haben. Wie mir die Typenschilder (SE 140-162-2) und etwas Recherche verraten wohl irgendwo zwischen 145 und 170 Mhz.

Nun möchte ich mit den Dingern aber niemandem in die Parade funken, sondern einen Kanal auf eine geeignete Amateurfunkfrequenz legen, und den Rest - auch damit man bei der Arbeit nicht ungewollt wo dagegen drückt - sperren.
Obwohl du vor hast offensichlich niemanden zu Stören, ist es aber dennoch verboten so wie du dir das denkst.
Bis auf ein winziger Bereich um 149MHz darf niemand ohne entsprechende Legitimation im 2m Band funken!

Der Amateurfunk unterhalb von 146MHz ist für deine Zwecke ebenso tabu wie alles oberhalb von 146MHz:
Für Amateurfunk braucht es eine Amateurfunkgenehmigung nach bestandender Prüfung - eine komerzielle Nutzung (Betriebsfunk) ist damit aber auch nicht legal.
Oberhalb von 146MHz kann sich jeder der es braucht einen Betriebsfunkkanal zuweisen lassen, kostet heute auch nicht mehr die Welt.

Dann gäbe es da noch den oben bereits angedeuteten Bereich um 149MHz:
Dort sind 6 Kanäle allgemein als Jedermannsfunk zugewiesen und somit anmelde- und gebührenfrei für jeden nutzbar.
Allerdings können viele ältere Funkgeräte aus der Zeit wo auch das SE140 stammte, das erforderliche Kanalraster nicht ohne Probleme.

Wie dem auch Sei:
Egal ob Betriebsfunk mit Einzelzuweisung oder Freenet bei 149MHz, reicht es nicht nur die Frequenzen irgendwie in das Gerät zu tippen.
Es sind weitere Parameter verbindlich vorgeschrieben (z.B. Frequenzgenauigkeit, Sendeleistung, Modulationsbreite) die man nur mit spezieller Funkmeßtechnik und entsprechender Fachkompetenz abgleichen kann.

Die Nutzung von Geräten die sich nicht entsprechend der verbindlichen Vorgaben halten stellt in Deutschland mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit teils empfindlichen Busgeldern geahndet wird.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser