Nein, mehr Informationen gibt es nicht. Leider.
Gruß
L-S
Ruhig bleiben, das ist immer das selbe Spiel, egal in welchem Bundesland. Katz´und Maus...
Der Unterlegene (es bieten i.d.R. auch immer nur zwei Hersteller an...) reicht Beschwerde bei der Vergabekammer ein, die Ausschreibung wird auf Richtigkeit geprüft und in der Tat bekommt der Beschwerdeführer auch in den meisten Fällen Recht und die Ausschreibung muss in geänderter Form wiederholt werden. Und dann geht das ganze Spiel wieder von vorne los. DAS ist übrigends der Hauptgrund warum die wenigsten Netzabschnitte den Probebetrieb planmäßig (betreffend nPol) beginnen können...Nähere Infos werde ich dazu nicht geben weil jeder Fall ein Einzelfall ist, separat verhandelt wird und es somit keine Allgemeine Antwort wie "die Gründe dafür sind..." geben kann - also: Abwarten. So gut wie jede nPol-Auftragsvergabe wird (mehrfach) angefechtet, zwei bis drei Ausschreibungen sind (leider) normal...
Wir warten doch eh´schon seit 2006...also bitte keine Panik:-)
M
Fundstück aus einer Einbauanleitung eines ATX - Netzteiles:
"Connect the Motherboard with the powerport"
Übersetzung: "Verbinden sie das Mutterbrett mit dem Krafthafen".
Auch in diesem Fall wurde lediglich ein Nachprüfantrag vor der Vergabekammer gestellt.
Fundstück aus einer Einbauanleitung eines ATX - Netzteiles:
"Connect the Motherboard with the powerport"
Übersetzung: "Verbinden sie das Mutterbrett mit dem Krafthafen".
Mahlzeit,
wieder mal was neues:
http://www.kfv-segeberg.org/kreisfeu...schaffung.html
Zitat (Auszug):
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem Anfang Februar die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) das
Ausschreibungsverfahren zur landesweiten Digitalfunk-Sammelbeschaffung gestartet hat,
hatte Anfang Juli 2014 ein Bieter einen Nachprüfungsantrag gegen die gemeinsame
Vergabeentscheidung für das Los 1 (Funkgeräte) vor der Vergabekammer gestellt. Die
Vergabekammer Schleswig-Holstein hat am 11.09.2014 entschieden, dass das Verfahren
auf den Zeitpunkt vor Angebotsabgabe zurückgesetzt wird. Das Leistungsverzeichnis muss
nach Richtigstellung im Sinne der Bieterrüge korrigiert werden.
Gegen den Beschluss der Vergabekammer wurde keine Beschwerde eingelegt. Das
Verfahren wird somit in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt. Die GMSH trägt
dafür Sorge, dass die Vorgaben in den Vergabeunterlagen zu den streitgegenständlichen
Aspekten transparent und zweifelsfrei konkretisiert werden. Die GMSH wird sodann den
Bietern für Los 1 die Gelegenheit geben, ein überarbeitetes Angebot abzugeben. Die
Versendung der Vergabeunterlagen erfolgt kurzfristig. Die Fristen eines offenen Verfahrens
kommen jetzt erneut zur Ausführung. Bei optimalem Verlauf des Verfahrens wird der
Zuschlag für Los 1 im Dezember 2014 erfolgen. Mögliche Lieferungen könnten dann ab
Spätsommer 2015 erfolgen.
Gruß
L-S
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)