Hallo Forengemeinde,

ich hatte im Sommer einen Unfall bei einem Feuerwehreinsatz.

Heute kam ein Bewilligungsbescheid für eine satzungsbedingte Mehrleistung. Mir wurde für den Zeitraum der Erkrankung Unfall-Tagegeld bewilligt. Es fand ein Datenabgleich mit dem Jobcenter statt und daraus hat die Feuerwehr-Unfallkasse meinen Anspruch berechnet. Da mir in den Bescheid eine Woche fehlte fragte ich nach und die SB der Unfallkasse wies mich darauf hin, das die Krankenzeiten durch Datenabgleich mit dem Jobcenter bekannt wurden. Ich habe der Unfallkasse jetzt die fehlende Krankenmeldung zugefaxt, so das demnächst ein Änderungsbescheid ergeht.

Meine Frage nun, in wie weit ist es anrechenbares Einkommen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) ?

Die Sachbearbeiterin bei der Feuerwehr-Unfallkasse meint Nein, es wäre nicht anrechenbar, da es eine Mehrleistung der gesetzlichen Unfallversicherung für ein Ehrenamt handele, welche den erlíttenen Schaden ausgleichen soll. Mein Anwalt ist sich da nicht 100 % sicher. Er will das aber gerne für mich nachprüfen.