Zitat Zitat von Tobi22 Beitrag anzeigen
Das mit dene Codierungen ist eine Sache, sehe ich ein, aber für die die Alamierung braucht man auch die Hardware, sprich ein 4 Meter Gerät, welche solche Personen die Fehlalamierungen außlösen auch haben müssen, und diese dürfen Sie ja auch nicht haben!
Und Du bist so naiv, dass Du tatsächlich glaubst, dass man sich ein 4m-Gerät nicht besorgen kann - auch wenn das verboten ist (was ich im Übrigen nicht glaube)?

Gruß, Mr. Blaulicht