Ich bin mir nicht ganz sicher, dass ein Anhänger nicht doch zumindest ein Teil eines Anhängers sein kann.
Zumindest schreibt der von Dir zitierte Paragraf den Einsatz einer Rundumkennleuchte vor - mit dem Zweck, dass diese von allen Seiten, also auch von hinten wahrgenommen werden kann. Nicht umsonst sind viele LKW mit einem Heckblaulicht ausgestattet. Dass dieses nicht mehr ausreichen wahrgenommen werden kann, wenn der LKW noch einen Anhänger dran hat, liegt auf der Hand.
Viel interessanter finde ich die Frage, wie Du ein "Anhängerblaulicht" ansteuern willst...
Gruß, Mr. Blaulicht






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