Hallo zusammen!

Bei einer Kolonnenfahrt zu einem Großeinsatz habe ich mir überlegt, dass es eigentlich keine schlechte Idee sei, nicht nur das Zugfahrzeug mit Blaulicht zu haben, sondern auch zur (Heck-)Absicherung des angehängten Anhängers auf eben diesem eines zu installieren.

Leider hab ich keine Hinweise gefunden, ob dies zulässig ist; gerüchtehalber sei dies unzulässig, da der Anhänger kein Selbstfahrer ist.

Ich weiß, dass die Zulassungsstelle da das letzte Wort hat, nur brauch ich ja nicht wie der begossene Pudel zu stehen und wollte mich vorab unverbindlich informieren.

VG

thilo