Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Ich denke dem Sandienst wird ein entsprechender Vertrag vorausgegangen sein. Dort sollte alles drinstehen. Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, kommt das auf den Einzelfall an.
Wenn sich die HiOrg allerdings verpflichtet, pünktlich zu sein, wie vereinbart, würde ich Schadensersatzforderungen nicht ausschliessen.
Wenn ihr zustimmt, mit dem RTW um eine gewisse Uhrzeit an einem Platz zu sein, um eine gewerbliche Dienstleistung zu erbringen, so hat der RTW dort zu sein. Ansonsten kann die HiOrg zu Schadensersatzzahlungen herangezogen werden. Dem Veranstalter sind gewisse Einsätze, die ihr habt, total egal. Er will seine Show verkaufen, und dazu habt ihr hier zu sein.
Bei gewissen Liga-Wettkämpfen ist es so, daß wenn der verordnete San-Dienst nicht vor Ort ist, wird der Kampf als Sieg für die Auswärtsmanschaft gewertet. Wenn das mehr wie einmal vor kommt, kann war die HiOrg bei diesem Event tätig. Der Veranstalter sucht sich dann andere.
Jepp,
so ist es!
Der San-Dienst bei einer VEranstaltung ist nichts anderes als eine gewerbliche Tätigkeit wo die HiOrg als bezahlter Dienstleister auftritt. Sie sichert dem Veranstalter zu eine gewisse Leistung zu erbringen, dazu gehört zum vereinbarten Zeitpunkt mit der vereinbarten Menge an Personal vor ort zu sein.
Klappt das nicht, so ist das ein Vertragsbruch und der Veranstalter kann für nachweisbare Schäden Regress nehmen. Evtl. Vertragsstrafen würden noch oben drauf kommen wenn diese ausdrücklich definiert sind. Im vollgewerblichen Bereich keine Seltenheit, bei den HiOrgs lässt sich aber hoffentlich niemand auf einen Vertrag mit Vertragsstrafe ein.
Es gibt natürlich Ausnahmefälle. Einmal sicherlich diverse gesetzliche Geschichten wo "höhere Gewalt" mitspielt.
Oder halt was man als Ausnahmeregelung in den Vertrag schreibt.
ICh denke z.B. dort wo Juristen mitspielen, wie z.B. wenn die Kommunale Feuerwehr eine Brandwache bei einem "Privatorganisierten Event" stellen soll, da wird sicher gerade bei Einsatzorganisationen immer ein "Einsatzvorbehalt" im Vertrag stehen. Also das im Falle eines Einsatzes ein Verspätetes/Nichterscheinen oder auch verfrühtes Abrücken hingenommen werden muss. Steht soetwas im Vertrag DANN kann der Veranstalter in einem solchen Fall definitiv kein Regress nehmen.
Steht das aber nicht im Vertrag, dann ist im Zweifelsfall ZAHLEN angesagt!!! Einsatz hin oder her.
Kommt aber die Dienstleistung nicht zu stande weil die Freiwilligen plötzlich merken das ausgerechnet dieser Tag der einzig "schöne" Sonnentag seit Wochen ist und die Partnerin/der Partner auf einen Badeausflug am See drängt, dann ist die Organisation auf jeden Fall in der Haftung. Ausser natürlich auch dieser Fall wurde ausgeschlossen.
Das Beschäftigungsverhältniss des Personals welches die Dienstleistung letztendlich erbringt ist eine Sache rein zwischen der Organisation und den Helfern.
Der Veranstalter bezahlt für die Kräfte und hat daher gegenüber der Org. einen Anspruch darauf.
Diese Regressforderungen können übrigends weit über die Summe hinausgehen welche man für die Dienstleistung vereinbart hat - sofern keine Deckelung im Vertrag steht!
Gruß
Carsten
Geändert von AkkonHaLand (01.09.2011 um 23:05 Uhr) Grund: Zitat-Formatierungen
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Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de
Also bei der Feuerwehr sind Sicherheitswachen ganz normale Einsätze wie BMA und VU.
Sofern es kein Gesetz gibt welches euch von diesem vereinbarten SAN Dienst freistellt habt ihr Pech und müßt zahlen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ähm, irgendwas hinkt da...Zitat von Alex22
Sicherheitswachen kommen genau wie BMA und VU plötzlich und unerwartet? Seltsam.
Eine BSW ist meiner ansicht nach ein geplanter Dienst, während BMA und VU ein Einsatz ist.
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