Mit Sicherheit, wenn dem Veranstalter dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Entgangene oder rückgeforderte Eintrittsgelder, Vertragsstrafen usw. ...
Da wäre ich Vorsichtig! Was wenn der RTW z.b vorher noch im Einsatz war?
z.B Bei uns machen solche San Dienste die Ehrenamtler, und die werden aber auch zu bestimmten Einsätzen mit alarmiert, z.B Feuer 4... Da muss halt der Sport oder ähnliches zurück stecken...
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !