Hallo,
man sollte in dem Zusammenhang auch nicht insolvent mit bankrottverwechseln.
Gruß Jan
Hallo,
man sollte in dem Zusammenhang auch nicht insolvent mit bankrottverwechseln.
Gruß Jan
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Ja genau. Die beiden Begriffe bezeichnen völlig unterschiedliche Zustände:
"Der Begriff Bankrott wird umgangssprachlich für den allgemeinen Zustand der Zahlungsunfähigkeit auch ohne Vorliegen einer strafbaren Handlung verwendet. Die Rechtssprache verwendet folgende Begriffe:
in Deutschland seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung den Begriff Insolvenz"
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bankrott#Wirtschaftsrecht
Hier werden sie repariert
www.funk-werkstatt.de
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
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