Ja genau. Die beiden Begriffe bezeichnen völlig unterschiedliche Zustände:
"Der Begriff Bankrott wird umgangssprachlich für den allgemeinen Zustand der Zahlungsunfähigkeit auch ohne Vorliegen einer strafbaren Handlung verwendet. Die Rechtssprache verwendet folgende Begriffe:
in Deutschland seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung den Begriff Insolvenz"
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bankrott#Wirtschaftsrecht