Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
Hallo,

man sollte in dem Zusammenhang auch nicht insolvent mit bankrottverwechseln.

Gruß Jan
Ja genau. Die beiden Begriffe bezeichnen völlig unterschiedliche Zustände:

"Der Begriff Bankrott wird umgangssprachlich für den allgemeinen Zustand der Zahlungsunfähigkeit auch ohne Vorliegen einer strafbaren Handlung verwendet. Die Rechtssprache verwendet folgende Begriffe:

in Deutschland seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung den Begriff Insolvenz"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bankrott#Wirtschaftsrecht