Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Kopfplatzwunde im behaarten oder unbehaarten Bereich

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    07.08.2002
    Beiträge
    401

    Kopfplatzwunde im behaarten oder unbehaarten Bereich

    Ein flüchtiger Bekannte behauptet:
    Wenn ein RTW einen Patient mit einer Kopfplatzwunde fürs Krankenhaus anmeldet fragt die Leitstelle immer nach "Im behaarten oder unbehaarten Bereich?".

    Was ist der Grund, ist diese Information wichtig?
    mfg lars

  2. #2
    Registriert seit
    04.06.2002
    Beiträge
    2.304
    Zitat Zitat von Lars Zerpich Beitrag anzeigen
    Ein flüchtiger Bekannte behauptet:
    Wenn ein RTW einen Patient mit einer Kopfplatzwunde fürs Krankenhaus anmeldet fragt die Leitstelle immer nach "Im behaarten oder unbehaarten Bereich?".

    Was ist der Grund, ist diese Information wichtig?
    Dem ist so!
    Weil vorab info fürs KH, Rasierer bereitlegen, mehr Arbeit als im Unbehaarten bereich...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Habe ich noch nie gehört, das sollte ein Krankenhaus auch mit vertretbarem Aufwand so hinbekommen. Zumal ja nicht alle entsprechenden Verletzungen mit dem Rettungsdienst kommen. Also wohl eher eine örtliche Sache.

  4. #4
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    588
    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Dem ist so!
    Weil vorab info fürs KH, Rasierer bereitlegen, mehr Arbeit als im Unbehaarten bereich...
    Habe ich auch noch nie gehört. Wäre mir auch neu, dass die Leitstelle sowas abfragt. Meiner Meinung nach spielt es für die Leitstelle keine Rolle, ob die KoPlaWu nun im behaarten oder unbehaarten Bereich liegt. Ist immerhin Aufgabe des zuständigen Krankenhauses bzw. dessen Notaufnahme die Wunde wieder zu zunähen bzw. zu versorgen. Die Leitstelle übernimmt zwar die Voranmeldung an die Notaufnahme mit einer entsprechender Vorabdiagnose. Aber alles andere (Vorbereitung usw.) obliegt dem Krankenhaus und dessen Personal. Ein Rasierer sollte außerdem immer zur Hand sein.

    Gruß
    Geändert von Feuermelder (14.08.2011 um 13:12 Uhr)

  5. #5
    Registriert seit
    04.06.2002
    Beiträge
    2.304
    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Habe ich auch noch nie gehört. Wäre mir auch neu, dass die Leitstelle sowas abfragt. Meiner Meinung nach spielt es für die Leitstelle keine Rolle, ob die KoPlaWu nun im behaarten oder unbehaarten Bereich liegt. Ist immerhin Aufgabe des zuständigen Krankenhauses bzw. dessen Notaufnahme die Wunde wieder zu zunähen bzw. zu versorgen. Die Leitstelle übernimmt zwar die Voranmeldung an die Notaufnahme mit einer entsprechender Vorabdiagnose. Aber alles andere (Vorbereitung usw.) obliegt dem Krankenhaus und dessen Personal. Ein Rasierer sollte außerdem immer zur Hand sein.

    Gruß
    Dann solltest Du mal auf 465 genauer zu hören...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  6. #6
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    588
    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Dann solltest Du mal auf 465 genauer zu hören...
    Wenn es danach gehen würde, müsste die Leitstelle auch bei anderen Verletzungen fragen, ob diese im behaarten oder unbehaarten Bereich liegen. Ich sage da nur Schnittverletzungen an behaarten Unterarmen oder weiß der Teufel was... Ein Rasierer "muss" in der Notaufnahme immer griffbereit liegen. Ob ich den nun brauche oder nicht. Hat meiner Meinung nach auch nichts mit Mehraufwand zu tun, da man bei einer KoPlaWu einfach damit rechnen muss, dass sie im behaarten Bereich liegen könnte. Heißt ja nicht umsonst Kopfplatzwunde!

  7. #7
    Registriert seit
    04.06.2002
    Beiträge
    2.304
    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Wenn es danach gehen würde, müsste die Leitstelle auch bei anderen Verletzungen fragen, ob diese im behaarten oder unbehaarten Bereich liegen. Ich sage da nur Schnittverletzungen an behaarten Unterarmen oder weiß der Teufel was... Ein Rasierer "muss" in der Notaufnahme immer griffbereit liegen. Ob ich den nun brauche oder nicht. Hat meiner Meinung nach auch nichts mit Mehraufwand zu tun, da man bei einer KoPlaWu einfach damit rechnen muss, dass sie im behaarten Bereich liegen könnte. Heißt ja nicht umsonst Kopfplatzwunde!
    Ich kann Dir nur sagen wie es bei uns ist, und da Empfehle ich Dir mal genauer hin zu hören... Wird hier sehr oft nach gefragt...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •