Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
Hm, ich habe damals Schwierigkeiten mit der Anerkennung gehabt. Bei mir gings aber von Niedersachsen nach NRW. Der Wehrfürer hatte wohl ein paar Bedenken bei "zugelaufenen" Feuerwehrleuten aus anderen Bundesländern
Angesichts der trotz eigentlich einheitlichen Ausbildungsvorgaben vorhanden "Qualitätsunterschiede" ist das u. U. auch nicht unberechtig.

Für NRW ist es sogar in der LVO FF geregelt:
§ 7
Übernahme aus anderen Freiwilligen Feuerwehren

(1) Die Übernahme aus anderen Freiwilligen Feuerwehren richtet sich nach § 1 dieser Verordnung.

(2) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen behalten bei der Übernahme innerhalb dieses Bundeslandes ihren Dienstgrad.

(3) Über die Gleichwertigkeit einer außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens erworbenen Qualifikation entscheidet die oberste Aufsichtsbehörde.
Wie oft das Innenministerium da jetzt wirklich entscheiden muss, steht auf einem anderen Blatt ...