Angesichts der trotz eigentlich einheitlichen Ausbildungsvorgaben vorhanden "Qualitätsunterschiede" ist das u. U. auch nicht unberechtig.
Für NRW ist es sogar in der LVO FF geregelt:
Wie oft das Innenministerium da jetzt wirklich entscheiden muss, steht auf einem anderen Blatt ...§ 7
Übernahme aus anderen Freiwilligen Feuerwehren
(1) Die Übernahme aus anderen Freiwilligen Feuerwehren richtet sich nach § 1 dieser Verordnung.
(2) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen behalten bei der Übernahme innerhalb dieses Bundeslandes ihren Dienstgrad.
(3) Über die Gleichwertigkeit einer außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens erworbenen Qualifikation entscheidet die oberste Aufsichtsbehörde.